Wichtige Informationen für den Ausbildungsbetrieb

Wir freuen uns von Ihnen zu hören und beraten Sie gerne zu jeglichen Themen.

Teilnahme- und Freistellungspflicht


  • Der Auszubildende ist zur Teilnahme an den überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen (gemäß § 13 Berufsbildungsgesetz (BBiG) in Verbindung mit dem Ausbildungsvertrag) verpflichtet. Die Teilnahme bildet eine Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung (§ 43 BBiG).
  • Der Auszubildende muss den Auszubildenden zum Besuch des Lehrgangs anhalten und freistellen (§ 2 Ziffer 5 Berufsausbildungsvertrag in Verbindung mit § 15 BBiG). Ein Verstoß hiergegen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann eine Geldbuße nach sich ziehen.

Kosten


  • Für Mitgliedsbetriebe der Verbände der Bauwirtschaft Südbaden sind die gesamten Kosten des
    Lehrgangs mit der Vorlage der Ausbildungsnachweises abgegolten. Betrieben, die trotz
    Anmahnung den Ausbildungsnachweis nicht fristgerecht einreichen, werden die Ausbildungs- und
    Internatskosten in Höhe der tarifvertraglich festgesetzten Erstattungssätze in Rechnung
    gestellt.
  • Mitgliedsbetrieben, die Auszubildende beschäftigen, die nicht im Geltungsbereich des
    Tarifvertrages über die Berufsbildung im Baugewerbe (TV-Berufsbildung) erfasst sind,
    z.B. Umschüler, werden die Kosten in entsprechender Anwendung des TV-Berufsbildung
    berechnet (Höchst-Sätze).
  • Nichtmitgliedsbetrieben der Verbände der Bauwirtschaft werden die tatsächlich entstehenden
    Kosten berechnet.
  • Für unentschuldigte Fehltage ist das Berufsförderungswerk berechtigt, den Betrieben
    /Auszubildenden die Bereitstellungskosten für Ausbildungs- und Internatsplatz in Höhe der
    Erstattungssätze (Höchstsätze) der SOKA-Bau nach den jeweils gültigen tariflichen
    Vereinbarungen in Rechnung zu stellen. Als entschuldigt gelten Fehltage, für die eine ärztliche
    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt.
  • Für die Erstattung der Fahrkosten zur überbetrieblichen Ausbildungsstätte gilt der TVBerufsbildung
    in der jeweils gültigen Fassung.
  • Wichtig! Fahrtkosten können nur bei rechtzeitiger Vorlage des Ausbildungsnachweises
    abgerechnet werden.

Bewertungsbogen / Fehltage


  • Für jeden Auszubildenden wird am Ende des Lehrgangs ein Bewertungsbogen mit Beurteilung
    seiner Leistung erstellt, der nach Abschluss jedes Lehrgangs an den Ausbildungsbetrieb
    übermittelt wird.
  • Der Bewertungsbogen enthält auch die Anzahl der Gesamtfehltage.

Versicherung


  • Der Auszubildende bleibt für die Zeit der überbetrieblichen Ausbildung bei dem Ausbildungsbetrieb versichert.

Ausbildungsvergütung


  • Für die Ausbildungsvergütung und deren Erstattung während der Dauer des Lehrgangs gelten die tariflichen Bestimmungen.